Die Anforderungen sind die Grenzwerte für die Partikel/Fasern und ggf. das Rückstandsgewicht für die Sauberkeitsprüfungen. Diese werden in der Regel auf der Bauteilzeichnung unter Angabe der zugrundeliegenden Prüfnorm angegeben. Auch können die Grenzwerte direkt in den entsprechenden internen Prüfnormen der Unternehmen aufgeführt sein.
Diese Grenzwerte können sich auf das gesamte Bauteil, auf eine zu prüfende Teilfläche oder ein bestimmtes Volumen beziehen. Nebenstehend ein Beispiel für eine Grenzwertangabe auf einer Bauteilzeichnung.
| Länge | Max. Anzahl metallische Partikel (1000 cm²) |
|---|---|
| 100–200 µm | 50 |
| 200–400 µm | 30 |
| 400–600 µm | 5 |
| > 600 µm | 0 |
Der Blindwert beschreibt zusätzliche Verunreinigungen, die nicht vom Bauteil stammen, sondern zwischen dem Auspacken und der Analyse durch Prüfumfeld, Geräte, Medien oder Handhabung eingebracht werden.
Er zeigt, ob das Analyseumfeld ausreichend sauber ist und das Messergebnis nicht verfälscht. Dazu werden Spülkabinett, Prüfgeräte und Medien ohne Bauteil mit denselben Parametern wie bei der Routineprüfung untersucht.
Der zulässige Wert richtet sich nach dem geforderten Sauberkeitsniveau.

Die Abklingprüfung zeigt, wie wirksam und reproduzierbar ein festgelegtes Extraktionsverfahren Partikel vom Bauteil ablöst. Dazu wird ein Bauteil oder Prüflos mit unveränderten Parametern wie Verfahren, Dauer und Prüfmedium bis zu sechsmal beprobt.
Der Sauberkeitswert der letzten Beprobung wird durch die Summe aller vorherigen Werte geteilt. Liegt dieses Verhältnis bei höchstens 10 %, gilt die Beprobung als vollständig und die ermittelten Parameter können für die Routineprüfung verwendet werden.

Die optionale Zweifachprüfung dient als kompakte Verifizierung bereits festgelegter oder durch eine Abklingprüfung ermittelter Routinebedingungen. Ein identisches Prüflos wird zweimal mit denselben Parametern untersucht, um die Wirksamkeit der Partikelablösung zu bestätigen.
Beträgt das Verhältnis des zweiten zum ersten Sauberkeitswert höchstens 30 %, sind die Parameter geeignet. Das entspricht einer Abreinigung von mindestens 70 % und zeigt, dass die erste Beprobung den wesentlichen Anteil der Partikelfracht erfasst.

Dies ist die eigentliche Sauberkeitsprüfung. Hier wird das Bauteil mit den zuvor ermittelten Parametern aus der Qualifizierungsprüfung beprobt. Anschließend wird die Prüfflüssigkeit über einen Analysefilter filtriert und staubgeschützt getrocknet.
Nach dem Abkühlen des Analysefilters in einem Exsikkator kann die Restschmutzmasse ermittelt werden. Danach werden eine Auflichtaufnahme und eine Aufnahme mit polarisiertem Licht des Filters durchgeführt. Dies dient der Erfassung der Partikelanzahl und -größe sowie der Zuordnung in metallische und nicht-metallische Partikel und in Fasern.

Nach erfolgter Auswertung der Sauberkeitsprüfung wird ein Standard-Prüfbericht erstellt. Dieser kann nach Kundenwunsch angepasst werden. Die Prüfberichte erfüllen die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018.

