Anforderungen

Die Anforderungen sind die partikulären bzw. Fasergrenzwerte für die Sauberkeitsprüfungen. Diese werden in der Regel auf der Bauteilzeichnung unter Angabe der zugrundeliegenden Prüfnorm angegeben. Auch können die Grenzwerte direkt in den entsprechenden internen Prüfnormen der Unternehmen aufgeführt sein. Diese Grenzwerte können sich auf das gesamte Bauteil, auf eine zu prüfende Teilfläche oder ein bestimmtes Volumen beziehen. Im Folgenden ist ein Beispiel für eine Grenzwertangabe auf einer Bauteilzeichnung dargestellt.

Technische Bauteilsauberkeit gem. VDA 19.1
Bauteiloberfläche: 555 cm²
Nur metallische Partikel
LängeMax. Anzahl metallische Partikel (1000 cm²)
100 - 200 µm50
200 - 400 µm30
400 - 600 µm5
> 600 µm0

Beispiel für eine Grenzwertangabe auf einer Bauteilzeichnung

Blindwert

Um sicherzustellen, dass das eingesetzte Equipment für die Sauberkeitsprüfungen geeignet ist, werden Spülkabinett und eingesetztes Equipment mit denselben Parametern beprobt wie die eigentliche Sauberkeitsprüfung.

Qualifizierungsprüfung / Abklingprüfung

Die Abklingprüfung dient zur Ermittlung der optimalen Prüfparameter. Gemäß der VDA 19.1 sollte vor der Durchführung der Sauberkeitsprüfung eine Abklingprüfung erstellt werden. Hierbei wird ein und dasselbe Bauteil sechsmal mit zuvor definierten Parametern beprobt und die Analysefilter ausgewertet. Die Abklingprüfung ist bestanden, wenn spätestens bei der sechsten Prüfung ein Sauberkeitswert von unter 10 % erreicht ist. Im Optimalfall zeigt diese Auswertung eine abfallende Kurve. Das Beispiel zeigt einen optimalen Verlauf der Abklingkurve.

Eine Auszug einer Exceltabelle für die Auswertung einer Abklingprüfung. Im oberen Teil ist eine Tabelle für die Berechnung des Verhältnisses von ermittelter Partikelanzahl auf einem Analysefilter zur Gesamtpartikelanzahl zu sehen. In dieser Tabelle können Eintragungen von sechs ausgewerteten Analysefiltern vorgenommen werden. Unter der Tabelle ist eine Grafik. Auf der X Achse steht die Beprobungsnummer und auf der Y Achse steht das Verhältnis Partikel zu Gesamtpartikel. Zu sehen sind kleiner werdende Säulendiagramme mit zunehmender Beprobungsnummer.

verkürzte Qualifizierungsprüfung / Zweifachprüfung

Die Zweifachprüfung dient der Überprüfung bereits vorhandener oder mittels Abklingkurve ermittelter Parameter. Hierbei wird ein und dasselbe Bauteil zweimal mit denselben Prüfparametern beprobt und die Analysefilter ausgewertet. Die Zweifachprüfung ist bestanden, wenn eine Abreinigung des Restschmutzes von mindestens 70 % erreicht ist. Das Beispiel zeigt eine erfolgreiche Zweifachprüfung.

Eine Auszug einer Exceltabelle für die Auswertung einer Zweifachprüfung. Im oberen Teil ist eine Tabelle für die Berechnung des Verhältnisses von ermittelter Partikelanzahl auf einem Analysefilter zur Gesamtpartikelanzahl zu sehen. In dieser Tabelle können Eintragungen von zwei ausgewerteten Analysefiltern vorgenommen werden. Unter der Tabelle ist eine Grafik. Auf der X Achse steht die Beprobungsnummer und auf der Y Achse steht das Verhältnis Partikel zu Gesamtpartikel. Zu sehen sind kleiner werdende Säulendiagramme mit zunehmender Beprobungsnummer.

Sauberkeitsprüfung /
Prüfung auf technische Sauberkeit

Dies ist die eigentliche Sauberkeitsprüfung. Hier wird das Bauteil mit den zuvor ermittelten Parametern aus der Qualifizierungsprüfung beprobt. Anschließend wird die Prüfflüssigkeit über einen Analysefilter filtriert und staubgeschützt getrocknet. Nach dem Abkühlen des Analysefilters in einem Exsikkator kann die Restschmutzmasse ermittelt werden. Danach werden eine Auflichtaufnahme und eine Aufnahme mit polarisiertem Licht des Filters durchgeführt. Dies dient der Erfassung der Partikelanzahl und -größe sowie der Zuordnung in metallische und nicht-metallische Partikel und in Fasern.

Dokumentation

Nach erfolgter Auswertung der Sauberkeitsprüfung wird ein Standard-Prüfbericht erstellt. Dieser kann nach Kundenwunsch angepasst werden.
Die Prüfberichte erfüllen die Anforderungen der DIN EN 17025:2018.

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